Amtsanwalt/Amtsanwältin
Auch bekannt als: Beauftragter Amtsanwalt/Beauftragte Amtsanwältin
Über den Beruf
Amtsanwälte und Amtsanwältinnen vertreten die Staatsanwaltschaft in Strafsachen mit geringem bis mittlerem Strafrahmen. Sie nehmen Strafanzeigen entgegen, prüfen Akten und entscheiden, ob Ermittlungen eingeleitet oder eingestellt werden. Für die Sachverhaltsaufklärung beauftragen sie die Kriminalpolizei und legen Art sowie Umfang der Maßnahmen fest. Sind die Beweise ausreichend, verfassen sie Anklageschriften oder beantragen einen Strafbefehl. Vor Gericht vertreten sie die öffentliche Klage, stellen Anträge und halten ein Schlussplädoyer. Nach dem Urteil überwachen sie die Vollstreckung, veranlassen Ladungen zum Strafantritt oder verfügen Haftaufschub. Durch ihr eigenständiges Handeln entlasten sie die Staatsanwaltschaft und beschleunigen Strafverfahren.
Original-Beschreibung (nur zur Prüfung)
Amtsanwälte und Amtsanwältinnen nehmen in Vertretung die Aufgaben von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen wahr. Als Organ der Rechtspflege in der Strafjustiz ist es ihre Hauptaufgabe, die Staatsanwaltschaft zu entlasten. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich zählen daher ausschließlich Verbrechen der leichten bis mittleren Kriminalität wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder Verkehrsdelikte. Ansonsten agieren Amtsanwälte und Amtsanwältinnen genauso selbstständig sowie eigenverantwortlich wie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Sie leiten Ermittlungen, erheben Klage gegen Betroffene und führen die Hauptverhandlungen vor Richtern und Richterinnen. Dort stellen sie Anträge und halten am Ende ein Schlussplädoyer. Somit tragen Amtsanwälte und Amtsanwältinnen erheblich zum zügigen und effizienten Funktionieren der Rechtspflege bei.
Ausführliche Beschreibung lesen
Worum geht es? Amtsanwälte und Amtsanwältinnen vertreten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen in Sachen der Strafrechtspflege und übernehmen hierbei Fälle aus dem Bereich der leichten bis mittleren Kriminalität. Wichtige Entlastung der Staatsanwaltschaft Um die Staatsanwaltschaft zu entlasten werden Amtsanwälte und Amtsanwältinnen damit betraut, Anklagen in Strafsachen zu übernehmen, um im Rahmen eines Strafverfahrens als Kläger beim Amtsgericht zu fungieren. Des Weiteren bearbeiten sie Verfahren, die vor dem Strafgericht verhandelt werden und treten ggf. vor einem Schöffengericht auf. Welche Delikte die Anwälte und Anwältinnen anklagen dürfen, hängt je nach Bundesland von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen wird hierfür das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) herangezogen und zum anderen die Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA). Abgesehen davon sind sowohl der Strafrahmen als auch der Tatwert hinsichtlich der Befugnisse ausschlaggebend. Manchmal gibt es einen Katalog, welcher den Zuständigkeitsbereich absteckt, in dem sie befugt sind, selbstständig sowie eigenverantwortlich zu handeln. Ordnungswidrigkeiten gehören in der Regel immer dazu. Meist handelt es sich bei den Fällen allerdings um Verbrechen wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder Verkehrsdelikte. Selten müssen sie sich darüber hinaus mit Brandstiftung, Meineid und Sexualdelikten befassen. Anklageerhebung, Hauptverhandlung sowie Urteilsvollstreckung Als Vertreter der Staatsanwaltschaft leiten Amtsanwälte und Amtsanwältinnen die Ermittlungen selbst. Daher gehört es ebenfalls zu ihren Aufgaben, die nötigen Verfahrensschritte einzuleiten, um nach Abschluss der Ermittlungen auf Grundlage der Gesetze sowie der Aktenlage über eine öffentliche Klage zu entscheiden bzw. einen schriftlichen Strafbefehl gegen die Beschuldigten zu erlassen. Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, übernehmen die Anwälte und Anwältinnen bei Erhebung der Klage in Hauptverhandlungen die Sitzungsvertretung vor den Richtern und Richterinnen. Nach der Verurteilung sorgen sie, oft in Zusammenarbeit mit Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen, für die Vollstreckung von rechtskräftigen Urteilen. So veranlassen sie schriftliche Ladungen zum Strafantritt und entscheiden über Strafaufschub- und Strafunterbrechungsanträge. Außerdem wirken sie in Begnadigungsverfahren mit und übermitteln Verurteilungen an das vom Bundesamt der Justiz geführte Bundeszentralregister und das vom Kraftfahrtbundesamt geführte Verkehrszentralregister.
Ausbildung & Zugang
Zugangsvoraussetzungen3
- Abgeschlossene Laufbahnprüfung als Rechtspfleger/in
- Je nach Bundesland Höchstaltersgrenze
- Je nach Bundesland mind. 3 Jahre Tätigkeit als Beamter/Beamtin im gehobenen Dienst
Ausbildungsplätze
Aktuelle Ausbildungsplätze
Karriere & Weiterbildung
Häufige Fragen
Welche Schulfächer sind wichtig?
Wichtige Schulfächer für angehende Amtsanwälte und Amtsanwältinnen sind Recht und Deutsch. Diese Fächer sind besonders relevant, da die Ausbildung einen hohen Anteil an Rechtswissenschaften aufweist und gute Deutschkenntnisse für das Erarbeiten und Halten von Referaten erforderlich sind.
Wie sind die Arbeitsbedingungen?
Amtsanwälte und Amtsanwältinnen müssen vielfältige gesetzliche Vorgaben beachten und tragen Verantwortung für Personen und Sachwerte. Die Arbeit kann emotional belastend sein, insbesondere bei der Mitwirkung in Strafprozessen. Sie arbeiten häufig am Bildschirm, um Anklageschriften zu verfassen und in juristischen Datenbanken zu recherchieren. Zudem sind sie bereit, im Bereitschaftsdienst oder in Rufbereitschaft zu arbeiten, um in Notfällen verfügbar zu sein.
Welche digitalen Skills braucht man als Amtsanwalt?
Amtsanwälte und Amtsanwältinnen nutzen Dokumentenmanagementsysteme, um Anklageschriften und Strafbefehlsanträge digital zu verwalten. Sie arbeiten mit E-Akten zur Beweissicherung und verwenden Formularmanagementsysteme für die digitale Bearbeitung von Strafanzeigen. Legal Technology unterstützt sie bei der Analyse juristischer Texte und der Erstellung von Dokumenten.
Wie sind die Berufsaussichten als Amtsanwalt?
Die Berufsaussichten als Amtsanwalt oder Amtsanwältin sind eher schwierig. Die Beschäftigung in diesem Bereich schrumpft bis 2040, und der Fachkräftemangel ist gering, was zu mehr Konkurrenz unter Bewerbern führt. Positiv ist, dass viele Altersabgänge erwartet werden, wodurch Stellen frei werden.
Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es?
Amtsanwälte und Amtsanwältinnen haben die Möglichkeit, sich in verschiedenen Bereichen weiterzubilden, wie etwa im Öffentlichen Recht, in der Rechtswissenschaft, im Wirtschaftsrecht sowie in der Staats- und Verwaltungswissenschaft. Diese Weiterbildungen können zu höheren Positionen im juristischen Bereich führen.
Was verdient man als Amtsanwalt/in?
Das Bruttojahresgehalt liegt zwischen 52.008 € und 69.780 €. Das tatsächliche Einkommen hängt von Faktoren wie Berufserfahrung, Region und Art der Anstellung ab.
