Beamter/Beamtin in der Umweltverwaltung (gehobener technischer Dienst)
Auch bekannt als: Regierungsoberbauinspektor/in · Technische/r Oberinspektor/in · Umweltoberinspektor/in
Über den Beruf
Beamte und Beamtinnen im gehobenen technischen Dienst der Umweltverwaltung tragen als Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen dazu bei, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Umweltschutz eingehalten werden. Sie führen dazu Messungen durch und werten technische Parameter aus. Sie analysieren, dokumentieren und beurteilen den Zustand von Wasser, Boden und Luft, erstellen Prüfberichte und geben Stellungnahmen ab. Die Beamten und Beamtinnen prüfen zudem Bauanträge im Hinblick auf umweltrelevante Sachverhalte, bearbeiten Genehmigungsanträge und überwachen industrielle oder umwelttechnische Anlagen wie Klärwerke oder Deponien. Darüber hinaus sind sie an der Entwicklung von Konzepten und Plänen beteiligt, z.B. im Bereich der Wiederverwertung. Sie beraten Antragstellende und Bürger und Bürgerinnen in Fragen des Umweltschutzes und nehmen ggf. Führungsaufgaben wahr.
Ausführliche Beschreibung lesen
Worum geht es? Beamte und Beamtinnen im gehobenen technischen Dienst der Umweltverwaltung führen Maßnahmen des technischen Umweltschutzes durch, z.B. in der Wasser- und Abfallwirtschaft oder im Immissions- und Bodenschutz. Dabei bearbeiten sie Verwaltungsvorgänge und prüfen umweltrechtliche Sachverhalte. Verwaltungsmäßiges und zielführendes Handeln Ob sie in einem Planungsteam Lösungsvorschläge und Konzepte für umweltrelevante Themen mitentwickeln, am Schreibtisch einer Umweltbehörde Vorgänge bearbeiten, etwa einen Antrag im Hinblick auf die aktuelle Umweltgesetzgebung hin überprüfen, oder vor Ort technische Messungen, sachliche Begutachtungen und Beratungen zu umweltrelevanten Sachverhalten organisieren und durchführen: Beamte und Beamtinnen im gehobenen technischen Dienst der Umweltverwaltung setzen sowohl bei ihren Fach- wie bei ihren Vollzugsaufgaben naturwissenschaftliche Kenntnisse und Methoden in verwaltungsmäßiges Handeln um. Obgleich sie in der Regel ein konkret definiertes Arbeitsgebiet betreuen, gehen sie komplexe umweltrechtliche Fragestellungen in - teils interdisziplinärer - Zusammenarbeit an. So überprüfen sie beispielweise die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung einer Industrieanlage und kontrollieren die Bau- und Bauleitpläne, überwachen industrielle oder umwelttechnische Anlagen wie Klärwerke, Deponien oder Talsperren, Einrichtungen zum Strahlenschutz oder zur Luftreinhaltung oder entnehmen Proben von Boden bzw. Grundwasser. Bevor die Genehmigung für den Bau oder die Umrüstung einer genehmigungspflichtigen Anlage erteilt werden kann, müssen die Beamten und Beamtinnen üblicherweise in Gesprächen und Verhandlungen mit Vertretern der Betriebe, von Verbänden und anderen Behörden offene Fragen klären. Entspricht die beantragte Anlage allen rechtlichen Bestimmungen, wird der Genehmigungsbescheid erteilt. Prüfen und begutachten Sorgfältig ermitteln bzw. prüfen Beamte und Beamtinnen im gehobenen technischen Dienst der Umweltverwaltung alle notwendigen Details, die zusammengenommen zu einer abschließenden Bewertung eines umweltrechtlichen Sachverhalts führen. Um Werte für Umwelt- und Schadstoffdiagnosen zu ermitteln, arbeiten sie etwa bei Messungen und Untersuchungen mit oder führen diese selbst durch und fertigen darüber Prüfprotokolle an. Sie werten technische Parameter aus, seien es Emissionswerte wie Lärmpegel oder Schadstoffbelastungen von Wasser oder Boden, und beurteilen diese in Prüf- bzw. Kontrollberichten. Dabei setzen sie ihre Kenntnis ökologischer Zusammenhänge ein und beachten die gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus wirken sie bei der Erstellung von fachlichen Stellungnahmen oder Umweltschutzkonzepten mit. Sind die Altlasten eines stillgelegten Metallbaubetriebs bei einem Sanierungskonzept ausreichend berücksichtigt? Wie lassen sich Rückbauten von Kraftwerken möglichst umweltschonend realisieren? Beamte und Beamtinnen im gehobenen technischen Dienst wirken auch an Begutachtungen und Beratungen in Umweltfragen mit, z.B. an Expertisen über Auswirkungen auf Oberflächengewässer und Grundwasser, oder beurteilen Gutachten Dritter, z.B. externer Labors und Büros für Umweltgutachten. Zudem beraten sie Antragsteller/innen und Bürger/innen in Umweltfragen und erledigen Aufgaben der technischen Verwaltung sowie ggf. Führungsaufgaben.
Ausbildung & Zugang
Zugangsvoraussetzungen1
- I.d.R. abgeschlossenes Bachelorstudium oder gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss in einem geeigneten naturwissenschaftlichen oder technischen Studienfach
Ausbildungsplätze
Aktuelle Ausbildungsplätze
Karriere & Weiterbildung
Häufige Fragen
Was macht ein/e Beamter/Beamtin in der Umweltverwaltung (gehobener technischer Dienst)?
Beamte und Beamtinnen im gehobenen technischen Dienst der Umweltverwaltung tragen als Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen dazu bei, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Umweltschutz eingehalten werden. Sie führen dazu Messungen durch und werten technische Parameter aus.
Welche Voraussetzungen braucht man für den Beruf Beamter/Beamtin in der Umweltverwaltung (gehobener technischer Dienst)?
Voraussetzung ist i.d.R. ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor studium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschul abschluss in einem für die Laufbahn geeigneten naturwissenschaftlichen oder technischen Studienfach.
Welche Schulfächer sind wichtig für Beamter/Beamtin in der Umweltverwaltung (gehobener technischer Dienst)?
Wichtige Schulfächer für angehende Beamter/Beamtin in der Umweltverwaltung (gehobener technischer Dienst): Management/Organisation (um in Unterrichtsbereichen, die verwaltungsorganisatorische Abläufe beinhalten, gute Ergebnisse zu erzielen und im Berufsleben Behörden der Umweltverwaltung effizient zu organisieren).
Wie sind die Berufsaussichten als Beamter/Beamtin in der Umweltverwaltung (gehobener technischer Dienst)?
Die Berufsaussichten als Beamter/Beamtin in der Umweltverwaltung (gehobener technischer Dienst) sind ausgeglichen.
