Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung/Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung – Arbeitsumfeld
Weiterbildung

Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung/Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung

BerufsfeldIT & Digitales
Arbeitsortein Büro- und Besprechungsräumen · in IT-Labors · beim Kunden · im Homeoffice bzw. mobil
Dauerca. 8-12 Monate (Teilzeit)
Offene Stellen744

Über den Beruf

Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Softwareentwicklung planen und entwickeln Softwarekomponenten und -lösungen und stellen deren Implementierung sicher. Dazu analysieren sie die Rahmenbedingungen sowie die individuellen Kundenanforderungen und erstellen entsprechende Lösungsentwürfe, die sie mit den Auftraggebern abstimmen. Sie wählen Systemumgebungen aus, legen Systemdesigns fest, erstellen Pläne zu Migration und Wartung, definieren Schnittstellen zu anderen Komponenten und Systemen und entwerfen sowie integrieren Datenbanken. Anforderungen setzen sie mit definierten Programmiersprachen in Applikationen um. Bestehende Anwendungen analysieren und optimieren sie kontinuierlich und stellen die Qualität der Anwendungen durch regelmäßige Tests sicher. Darüber hinaus erstellen sie Software- und Anwenderdokumentationen sowie Schulungsunterlagen und führen auch Schulungen durch. Sie wirken bei der Entwicklung von Datensicherheitskonzepten mit und unterstützen die Projektleitung z.B., indem sie Teilprojekte umsetzen, Projektpläne erstellen oder beim Projektcontrolling mitwirken.

Ausbildung & Zugang

BerufstypWeiterbildungsberuf: Berufsspezialist/in
AusbildungsartWeiterbildungsprüfung nach bundesweit einheitlicher Regelung. Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht verpflichtend
Dauerca. 8-12 Monate (Teilzeit)
Zugangsvoraussetzungen4
  • I.d.R. Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Oder Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf + mind. 1 Jahr einschlägige Berufspraxis
  • Oder mind. 60 Leistungspunkte im Studium + mind. 2 Jahre Berufspraxis
  • Alternativ mind. 4 Jahre Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zur Softwareentwicklung

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Häufige Fragen

Was macht ein/e Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung/Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung?

Berufsspezialisten und -spezialistinnen für Softwareentwicklung planen und entwickeln Softwarekomponenten und -lösungen und stellen deren Implementierung sicher.

Was verdient ein/e Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung/Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung?

Als Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung/Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung liegt das Gehalt in Deutschland typischerweise bei 6.528 € brutto im Monat.

Wie lange dauert die Ausbildung zum/zur Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung/Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung?

Die Ausbildung zum/zur Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung/Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung dauert ca. 8-12 Monate (Teilzeit).

Welche Voraussetzungen braucht man für den Beruf Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung/Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung?

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Wie sind die Berufsaussichten als Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung/Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung?

Die Berufsaussichten als Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung/Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung sind gut. Derzeit sind rund 750 Stellen ausgeschrieben.

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