Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei – Arbeitsumfeld
Tätigkeit

Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei

Auch bekannt als: Kapitän/in BK

BerufsfeldVerkehr & Logistik
Arbeitsortean Bord von Fischkuttern und anderen Fischereifahrzeugen · in Steuerungszentralen und Verwaltungsräumen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Offene Stellen2

Über den Beruf

Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei sind neben der Navigation des jeweiligen Fangschiffes für den Fang, die Lagerung und gegebenenfalls auch für die Weiterverarbeitung von Fischen und anderen Meerestieren zuständig. Sie tragen als Leiter/in eines Fangschiffes (meist eines Hochseekutters) die Verantwortung für den Schiffsbetrieb. Sie sorgen für die Funktionstüchtigkeit aller technischen Einrichtungen wie etwa Ankerspill , Winden, Ladegeschirr und Lukenverschlüsse. Von der Brücke aus navigieren sie während ihrer Seewache (Navigationswachdienst) das Schiff. Den Wachdienst teilen sie sich im Wechsel mit einem/einer anderen Schiffsoffizier/in bzw. Wachbefugten. Den Seeraum beobachten sie mithilfe von Radareinrichtung und speziellen Ferngläsern. Sie planen und überwachen alle Arbeiten an Bord sowie den erforderlichen Personaleinsatz. Ebenso sind sie für die Sicherheit der Besatzung, die Verhütung von Unfällen, Meeresverschmutzungen etc. und die Überwachung der Einsatzfähigkeit von Rettungsbooten, Feuerschutz- sowie sonstigen sicherheitstechnischen Einrichtungen verantwortlich. Beim eigentlichen Fischfang suchen sie mithilfe von Fischortungsgeräten - in den nach internationalem Seerecht zugelassenen Seegebieten - nach fischreichen Fanggründen. Dabei organisieren und überwachen die Kapitäne und Kapitäninnen die entsprechenden Schiffsvorrichtungen für den Fang, den Fangvorgang, die Einhaltung der Fangquoten, das Schlachten und die Verstauung in den Laderäumen sowie gegebenenfalls die Weiterverarbeitung der Fische an Bord. Den Schiffsreiseverlauf und besondere Vorkommnisse dokumentieren sie durch Einträge im Logbuch. Auch Verwaltungsaufgaben wie etwa das Abrechnen der Schiffskasse, das Abwickeln des Behördenverkehrs und Zollformalitäten fallen in ihren Aufgabenbereich.

Ausbildung & Zugang

Zugang zum Beruf

Die Berufsausübung und auch das Führen der Berufsbezeichnung sind reglementiert und setzen den Nachweis einer festgelegten Qualifikation voraus; bei ausländischen Qualifikationen ist eine Anerkennung nötig. Erforderlich ist das Befähigungszeugnis "Kapitän BK mit den Befugnissen zum Kapitän in der Kleinen Hochseefischerei".

Stellenangebote

Karriere & Weiterbildung

Häufige Fragen

Was macht ein/e Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei?

Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei sind neben der Navigation des jeweiligen Fangschiffes für den Fang, die Lagerung und gegebenenfalls auch für die Weiterverarbeitung von Fischen und anderen Meerestieren zuständig.

Was verdient ein/e Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei?

Als Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei liegt das Gehalt in Deutschland typischerweise bei 5.935 € brutto im Monat. Die meisten verdienen zwischen 5.130 € und 6.899 € brutto im Monat.

Wie sind die Berufsaussichten als Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei?

Die Berufsaussichten als Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei sind ausgeglichen.

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