Raumausstatterwerker/Raumausstatterwerkerin (§66 BBiG/§42r HwO) – Arbeitsumfeld
Ausbildung

Raumausstatterwerker/Raumausstatterwerkerin (§66 BBiG/§42r HwO)

BerufsfeldDesign & Gestaltung
Dauer3 Jahre

Über den Beruf

Raumausstatterwerker/in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Raumausstatter/in. Je nach zuständiger Kammer können z.B. die Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein. Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Raumausstatterwerker/in erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.

Ausbildung & Zugang

BerufstypAusbildungsberuf für besondere Personengruppen
AusbildungsartDuale Berufsausbildung, geregelt nach Kammerregelungen gemäß §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§42r Handwerksordnung (HwO)
Dauer3 Jahre
Zugangsvoraussetzungen2
  • Keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben
  • I.d.R. Eignungsuntersuchung durch die zuständige Agentur für Arbeit

Häufige Fragen

Was macht ein/e Raumausstatterwerker/Raumausstatterwerkerin (§66 BBiG/§42r HwO)?

Raumausstatterwerker/in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Raumausstatter/in.

Wie lange dauert die Ausbildung zum/zur Raumausstatterwerker/Raumausstatterwerkerin (§66 BBiG/§42r HwO)?

Die Ausbildung zum/zur Raumausstatterwerker/Raumausstatterwerkerin (§66 BBiG/§42r HwO) dauert 3 Jahre.

Welche Voraussetzungen braucht man für den Beruf Raumausstatterwerker/Raumausstatterwerkerin (§66 BBiG/§42r HwO)?

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Welche Schulfächer sind wichtig für Raumausstatterwerker/Raumausstatterwerkerin (§66 BBiG/§42r HwO)?

Wichtige Schulfächer für angehende Raumausstatterwerker/Raumausstatterwerkerin (§66 BBiG/§42r HwO): Werken/ Technik (um Bodenbeläge zu gestalten und Polster herzustellen), Mathematik (um Materialmengen zu ermitteln und Messungen durchzuführen).

Wie sind die Berufsaussichten als Raumausstatterwerker/Raumausstatterwerkerin (§66 BBiG/§42r HwO)?

Die Berufsaussichten als Raumausstatterwerker/Raumausstatterwerkerin (§66 BBiG/§42r HwO) sind ausgeglichen.