Recht & VerwaltungVerwaltungsfachwirt/Verwaltungsfachwirtin
Verwaltungsfachwirte und Verwaltungsfachwirtinnen organisieren im betriebswirtschaftlichen Bereich einer Verwaltung z.B. das Beschaffungswesen, stellen Wirtschaftspläne auf oder führen das Haushalts- und Kassenwesen. In der Personalstelle bearbeiten sie Beförderungen, Versetzungen, Besoldungsangelegenheiten, Arbeitszeit- sowie Urlaubsfragen und befassen sich mit Personalentwicklung oder Mitarbeiterbeurteilungen. Auch die Personalführung und die Arbeitsorganisation können zu ihren Aufgaben gehören. Im bürgernahen Bereich nehmen sie Anträge und Wünsche der Bürger entgegen, ermitteln Tatsachenbestände und entscheiden nach Gesetzeslage. Es geht z.B. um die Klärung strittiger Grundstücksfragen, die Genehmigung von Bauanträgen oder die Einrichtung verkehrsberuhigter Zonen. Verwaltungsfachwirte und Verwaltungsfachwirtinnen vertreten ihre Behörde oder Dienststelle auch nach außen, z.B. auf Bürgerversammlungen. In allen Sachgebieten führen sie Gespräche, Verhandlungen sowie Telefonate und bearbeiten den zugehörigen Schriftwechsel. Ebenso verfassen sie Stellungnahmen, z.B. zu geplanten Baumaßnahmen.