Schutz & Sicherheit

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Schutz & Sicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen den Arbeitgeber und die verantwortlichen Führungskräfte in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, einschließlich der Unfallverhütung. Sie ermitteln und beurteilen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie die betrieblichen Unfall- und Gesundheitsgefahren. Dabei berücksichtigen sie sicherheitstechnische, hygienische und ergonomische Aspekte und empfehlen präventive Maßnahmen, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern helfen. Sie beraten z.B. bei der Auswahl und Beschaffung und dem Einsatz technischer Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, sowie bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen und bei der Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsabläufen. Des Weiteren überprüfen sie z.B. Betriebsanlagen, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren auf ihre technische Sicherheit und wirken auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften in diesen Bereichen hin, indem sie beispielsweise regelmäßig Betriebsbegehungen durchführen. Wenn sich ein Unfall ereignet hat, ermitteln sie die Ursachen und erarbeiten Vorschläge zu deren Beseitigung. Zudem führen sie im präventiven betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Unterweisungen und Schulungen der Beschäftigten durch. Die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit kann erst nach Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde und nach der förmlichen Bestellung durch den Arbeitgeber ausgeübt werden.
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