Gesundheit & MedizinTiermedizin (Staatsexamen)
Tierärzte und Tierärztinnen stellen den Tierschutz sicher und behandeln kranke oder verletzte Tiere in Praxen, Kliniken, bei Haltern oder Züchtern. Sie untersuchen Klein-, Groß- oder Nutztiere, beraten zur Tierhaltung und Tierzucht, führen Vorbeugemaßnahmen wie Schutzimpfungen durch, verabreichen oder empfehlen Medikamente, versorgen Wunden und führen Eingriffe und ggf. die Einschläferung des Tieres durch. Im öffentlichen Veterinärwesen überwachen sie u.a. die Sicherheit von tierischen Lebensmitteln, bekämpfen Tierseuchen und -krankheiten, kontrollieren Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe und führen Fleischbeschauen und Untersuchungen von Gewebeproben oder Tierkadavern durch. In der freien Wirtschaft wirken Tierärzte und Tierärztinnen an der Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Arzneimitteln und tierischen Lebensmitteln mit. In der wissenschaftlichen Forschung analysieren und interpretieren Tierärzte und Tierärztinnen tiermedizinische Themen, veröffentlichen Forschungsergebnisse und unterrichten an Hochschulen . Eigenständige wissenschaftliche Tätigkeiten erfordern ggf. erst eine Promotion oder Habilitation .