Verkehr & Logistik

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Nautischer Schiffsoffizier/Nautische Schiffsoffizierin in der Großen Hochseefischerei/Bachelor Professional in Technik
Nautische Schiffsoffiziere und Schiffsoffizierinnen in der großen Hochseefischerei steuern größere Fangschiffe, z.B. Trawler oder Fabrikschiffe, und wirken so bei der sicheren und wirtschaftlichen Schiffsführung mit. Dazu erledigen sie Planungs-, Führungs- und Überwachungsaufgaben im nautischen Dienst. Von der Brücke aus navigieren bzw. manövrieren sie das Schiff, übernehmen den Wachdienst und überwachen den Seeraum. Zudem sind sie für den Seefunkverkehr sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord zuständig. Sie sorgen in diesem Zusammenhang für die Wartung, Pflege und Instandhaltung des Schiffes und seiner Ausrüstung (z.B. Feuerschutz-, Rettungs- und Sicherheitseinrichtungen). Zu ihren Tätigkeiten gehört auch die Organisation des Fangbetriebs einschließlich der Weiterverarbeitung und Lagerung an Bord. Darüber hinaus fallen die Planung und Koordination des Arbeitseinsatzes der Schiffsbesatzung und die Kontrolle der durchgeführten Arbeiten in ihren Verantwortungsbereich. Während der Liegezeit des Schiffes im Hafen überwachen sie die Lade- und Löscharbeiten (Hafenwache). Die Schiffsoffiziere und Schiffsoffizierinnen übernehmen auch verwaltende Tätigkeiten wie das Abwickeln der Hafenabfertigung oder die ordnungsgemäße Führung der Schiffspapiere. Die konkrete Aufgabenverteilung an Bord ist jedoch immer von der Besatzungsstärke abhängig.
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Nautischer Schiffsoffizier/Nautische Schiffsoffizierin - Kleine Hochseefischerei
Nautische Schiffsoffiziere und Schiffsoffizierinnen in der kleinen Hochseefischerei steuern Fischereifahrzeuge mittlerer Größe, meist sogenannte Hochseekutter, und wirken so bei der sicheren und wirtschaftlichen Schiffsführung mit. Dazu erledigen sie Planungs-, Führungs- und Überwachungsaufgaben im nautischen Dienst. Von der Brücke aus navigieren bzw. manövrieren sie das Schiff, übernehmen den Wachdienst und überwachen den Seeraum. Zudem sind sie für den Seefunkverkehr sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord zuständig. Sie sorgen in diesem Zusammenhang für die Wartung, Pflege und Instandhaltung des Schiffes und seiner Ausrüstung (z.B. Feuerschutz-, Rettungs- und Sicherheitseinrichtungen). Zu ihren Tätigkeiten gehört auch die Organisation des Fangbetriebs einschließlich der Weiterverarbeitung und Lagerung an Bord. Darüber hinaus fallen die Planung und Koordination des Arbeitseinsatzes der Schiffsbesatzung und die Kontrolle der durchgeführten Arbeiten in ihren Verantwortungsbereich. Während der Liegezeit des Schiffes im Hafen überwachen sie die Lade- und Löscharbeiten (Hafenwache). Die Schiffsoffiziere und Schiffsoffizierinnen übernehmen auch verwaltende Tätigkeiten wie das Abwickeln der Hafenabfertigung oder die ordnungsgemäße Führung der Schiffspapiere. Die konkrete Aufgabenverteilung an Bord ist jedoch immer von der Besatzungsstärke abhängig.
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Schiffsbetriebsoffizier/Schiffsbetriebsoffizierin - Nautik/Technik
Schiffsbetriebsoffiziere und -offizierinnen sind durch ihre Ausbildung (Doppelqualifikation) berechtigt, Leitungs- und Überwachungstätigkeiten im Gesamtschiffsbetrieb zu übernehmen. Das heißt, sie kümmern sich nicht nur um alle technischen Einrichtungen und Systeme, sondern auch um die betrieblichen Abläufe und können auch die Schiffsführung übernehmen. Damit fällt die Ladungsfürsorge unter Beachtung der Ladungseigenschaften und Umwelteinflüsse ebenso in ihren Aufgabenbereich wie die Sicherstellung der See- und Ladetüchtigkeit des Schiffes. Wenn sie Gefährdungssituationen durch Umwelteinflüsse, Verkehrssituationen oder andere Bedingungen erkennen, ergreifen sie rechtzeitig Gegenmaßnahmen zur Gefährdungsminderung oder -vermeidung. Auch die Inbetriebnahme, das Fahren und Überwachen sowie die Außerbetriebnahme aller Anlagen im Schiffsbetrieb gehören zu ihren Tätigkeiten. Außerdem manövrieren und navigieren sie das Schiff und überwachen die sicherheitstechnischen Einrichtungen. Falls sie vom Regelfall abweichende Betriebszustände erkennen, führen sie zügig geeignete Gegenmaßnahmen durch. Die Grundlagen für erforderliche Qualifikationen und Berechtigungen sowie Pflichten der Offiziersbesatzungen, Aufgaben, Einteilung und Ablauf der Wachdienste sind durch den STCW-Code , ein gemeinsames Übereinkommen, dem sich nahezu alle seefahrenden Nationen verpflichtet haben, genau definiert.
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