Verkehr & Logistik

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Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik/Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik - Bachelor Professional in Transport Management and Logistics
Fachwirte und Fachwirtinnen für Güterverkehr und Logistik üben in Betrieben des Transport- und Verkehrsgewerbes kaufmännische Steuerungsaufgaben aus. Innerbetrieblich organisieren sie Arbeitsabläufe, koordinieren den Mitarbeitereinsatz und legen in Abstimmung mit ihren Vorgesetzten Ziele, Entwicklungsstrategien und Vorgehensweisen fest. So wirken sie z.B. bei der Wahl von Marketingstrategien mit oder bei der Entwicklung von Transport- und Logistikangeboten. Sie planen die Verwendung ihres Budgets, ermitteln betriebswirtschaftliche Kennzahlen, analysieren die Kostenentwicklung, berechnen Tarife für Gütertransporte und Logistikdienstleistungen und erstellen Abrechnungen. Fachwirte und Fachwirtinnen für Güterverkehr und Logistik beraten Kunden zu Güterverkehrs- bzw. Logistikdienstleistungen und erstellen Angebote. Wurde ein Auftrag erteilt, organisieren und überwachen sie die Auftragsabwicklung. Sie legen die Art der Transporte fest und reservieren die entsprechenden Fracht- oder Lagerkapazitäten. Schließlich überprüfen sie die Frachtpapiere, im grenzüberschreitenden Verkehr auch Zollformulare und überwachen den Transportverlauf. Unter Umständen haben sie auch mit in- oder ausländischen Behörden zu tun, z.B. wenn sie Genehmigungen für Spezialtransporte einholen.
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Kapitän/Kapitänin
Kapitäne und Kapitäninnen tragen als Leiter/in eines Schiffes die Verantwortung für den gesamten Schiffsbetrieb und sorgen dafür, dass Schiffe sicher und pünktlich den Zielhafen erreichen. Von der Brücke aus navigieren sie während ihrer Seewache (Navigationswachdienst) das Schiff. Den Seeraum beobachten sie mithilfe von Radar und speziellen Ferngläsern. Besonders auf kleinen Schiffen übernehmen sie ggf. auch die Aufgaben des Offizierpersonals. Vor Beginn einer Reise informieren sich Kapitäne und Kapitäninnen über die Besonderheiten der zu durchfahrenden Gewässer und über die meteorologischen Gegebenheiten. Sie planen alle Arbeiten an Bord sowie den erforderlichen Personaleinsatz. Ebenso fällt die Kontrolle der Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. der Brandschutz in ihren Verantwortungsbereich. Den Navigationswachdienst organisieren sie so, dass die Brücke jederzeit besetzt ist. Den Schiffsreiseverlauf und besondere Vorkommnisse dokumentieren sie durch Einträge im Logbuch. Auch Verwaltungsaufgaben wie das Abwickeln des Behördenschriftverkehrs und Zollformalitäten ( Klarierung ) fallen in ihren Aufgabenbereich. Außerdem sind sie als Vertreter/in der Reederei an Bord und repräsentieren das Schifffahrtsunternehmen nach außen. Die Grundlagen für erforderliche Qualifikationen und Berechtigungen sowie Pflichten der Offiziersbesatzungen, Aufgaben, Einteilung und Ablauf der Wachdienste sind durch den STCW-Code , ein gemeinsames Übereinkommen, dem sich nahezu alle seefahrenden Nationen verpflichtet haben, genau definiert.
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Kapitän/Kapitänin in der Großen Hochseefischerei
Kapitäne und Kapitäninnen in der großen Hochseefischerei kümmern sich neben der Navigation eines größeren Fangschiffes ( Trawler oder Fabrikschiff) um den Fang, die Lagerung und gegebenenfalls die Weiterverarbeitung von Fischen und anderen Meerestieren. Sie tragen als Leiter/in des Fangschiffes die Verantwortung für den gesamten Schiffsbetrieb. So sorgen sie für die Funktionstüchtigkeit aller technischen Einrichtungen des Schiffes, wie etwa Ankerspill , Winden, Ladegeschirr und Lukenverschlüsse. Von der Brücke aus navigieren sie während ihrer Seewache (Navigationswachdienst) das Schiff. Den Seeraum beobachten sie mithilfe von Radar und speziellen Ferngläsern. Sie planen alle Arbeiten an Bord sowie den Personaleinsatz. Den Navigationswachdienst organisieren sie so, dass die Brücke jederzeit besetzt ist. Ebenso sind sie für die Sicherheit der Besatzung, die Verhütung von Unfällen, von Meeresverschmutzungen und sonstigen Belastungen der Meeresumwelt verantwortlich. Beim Fischfang suchen sie mithilfe von Fischortungsgeräten - in den nach internationalem Seerecht zugelassenen Seegebieten - nach fischreichen Fanggründen. Dabei organisieren und überwachen die Kapitäne und Kapitäninnen den Fangvorgang, die Einhaltung der festgelegten Fangquoten, die entsprechenden Schiffsvorrichtungen sowie das Sortieren, Schlachten und Konservieren. Je nach Schiffsausstattung planen und kontrollieren sie auch die komplette Weiterverarbeitung der Fische an Bord, einschließlich der Verstauung in den Laderäumen. Den Schiffsreiseverlauf und besondere Vorkommnisse dokumentieren sie durch Einträge im Logbuch. Auch Verwaltungsaufgaben wie etwa das Abwickeln des Behördenverkehrs und Zollformalitäten fallen in ihren Aufgabenbereich.
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Kapitän/Kapitänin in der Kleinen Hochseefischerei
Kapitäne und Kapitäninnen in der kleinen Hochseefischerei sind neben der Navigation des jeweiligen Fangschiffes für den Fang, die Lagerung und gegebenenfalls auch für die Weiterverarbeitung von Fischen und anderen Meerestieren zuständig. Sie tragen als Leiter/in eines Fangschiffes (meist eines Hochseekutters) die Verantwortung für den Schiffsbetrieb. Sie sorgen für die Funktionstüchtigkeit aller technischen Einrichtungen wie etwa Ankerspill , Winden, Ladegeschirr und Lukenverschlüsse. Von der Brücke aus navigieren sie während ihrer Seewache (Navigationswachdienst) das Schiff. Den Wachdienst teilen sie sich im Wechsel mit einem/einer anderen Schiffsoffizier/in bzw. Wachbefugten. Den Seeraum beobachten sie mithilfe von Radareinrichtung und speziellen Ferngläsern. Sie planen und überwachen alle Arbeiten an Bord sowie den erforderlichen Personaleinsatz. Ebenso sind sie für die Sicherheit der Besatzung, die Verhütung von Unfällen, Meeresverschmutzungen etc. und die Überwachung der Einsatzfähigkeit von Rettungsbooten, Feuerschutz- sowie sonstigen sicherheitstechnischen Einrichtungen verantwortlich. Beim eigentlichen Fischfang suchen sie mithilfe von Fischortungsgeräten - in den nach internationalem Seerecht zugelassenen Seegebieten - nach fischreichen Fanggründen. Dabei organisieren und überwachen die Kapitäne und Kapitäninnen die entsprechenden Schiffsvorrichtungen für den Fang, den Fangvorgang, die Einhaltung der Fangquoten, das Schlachten und die Verstauung in den Laderäumen sowie gegebenenfalls die Weiterverarbeitung der Fische an Bord. Den Schiffsreiseverlauf und besondere Vorkommnisse dokumentieren sie durch Einträge im Logbuch. Auch Verwaltungsaufgaben wie etwa das Abrechnen der Schiffskasse, das Abwickeln des Behördenverkehrs und Zollformalitäten fallen in ihren Aufgabenbereich.
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